Die Martin Roth‑Initiative (MRI) bietet im Rahmen von Programmlinie 1 temporäre Schutzaufenthalte für gefährdete Künstler:innen und Kulturtätige an deutschen Gastorganisationen an. Bewerber:innen müssen sich gemeinsam mit einer gemeinnützigen Gastorganisation bewerben. Die Förderung umfasst ein monatliches Stipendium, projektbezogene Finanzmittel, Versicherungen, psychosoziale Unterstützung, Sprachkurse, Trainings, Vernetzungsmaßnahmen, Visa‑Unterstützung sowie begleitende Projektberatung. Die Stipendien können bis zu 15 Monate dauern. Die Bewerbungsphase läuft vom 06.07.2026 bis zum 11.09.2026, wobei die Artist Application bis zu diesem Datum digital eingereicht werden muss und die Host Application bis zum 11.09.2026 digital sowie bis zum 25.09.2026 postalisch eingereicht werden muss. Die Entscheidung wird Ende November mitgeteilt. Förderfähig sind Künstler:innen und Kulturtätige, die aufgrund von staatlicher oder nicht‑staatlicher Verfolgung bedroht sind, seit dem 20.02.2026 außerhalb ihres Herkunftslandes leben oder keine sichere Aufenthaltsgenehmigung besitzen, Englisch oder Deutsch sprechen und nachweislich künstlerisch tätig sind. Ausgeschlossen sind Personen aus EU‑Mitgliedstaaten, EWR, Australien, Israel, Kanada, Neuseeland, Schweiz, UK und USA sowie bereits geförderte Personen. Die Gastorganisation muss gemeinnützig sein und die Aufnahme sowie Betreuung der Stipendiat:innen sicherstellen.