音乐基金:项目资助——小型项目资助
Musikfonds
关于此机会
Die Musikfonds Projektförderung gliedert sich in zwei Programme: die Große Projektförderung (3.001–50.000 €) und die Kleine Projektförderung (bis 3.000 €). Für die Kleine Projektförderung gelten die folgenden Bedingungen: Projekte dürfen maximal 10.000 € Gesamtkosten haben, die Förderung beträgt bis zu 3.000 €. Der Fokus liegt auf ländlichen Räumen und strukturschwachen Regionen; ab 2026 werden auch Projekte im öffentlichen Raum unterstützt. Projekte in größeren Städten bzw. Metropolregionen werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Die Förderung setzt eine Kofinanzierung von mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben voraus. Förderfähige Ausgaben umfassen Künstler:innenhonorare (Mindesthonorar pro Konzert 350 €), projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten sowie Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz. Anträge sind ausschließlich online einzureichen über das Antragsportal musikfonds-antrag.de. Die Entscheidung des Kuratoriums erfolgt ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist. Für die 2026‑Runde liegen die Fristen für die Kleine Projektförderung am 29. Mai, 31. August und 30. November. Die aktuelle Frist endet am 30. September 2026.
提供内容
- 报酬
- EUR 3,000
- 旅行
- 提供旅行支持
Künstler:innenhonorare, projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten, Reise- und Übernachtungskosten
限制
Projekte müssen in Deutschland ansässig sein, dürfen nicht in größeren Städten oder Metropolregionen geplant sein (Ausnahmefälle möglich), keine reine Tonträger- oder Videoproduktion, keine Bildungs- oder Auslandsreisen, keine Projekte außerhalb Deutschlands, keine Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen.