Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gewährt im Jahr 2027 – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Zuwendungen zur Förderung von Kunst-, Medien-, und Kulturschaffenden, die ihre bisherigen Aufenthaltsländer aufgrund der dortigen politischen Situation verlassen haben oder verlassen müssen.
Restricciones
Antragsberechtigt sind Kulturakteurinnen und Kulturakteure, die in Berlin ansässig und professionell im Bereich Kunst und Kultur tätig sind.