Allgemeine Projektförderung
Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V.
Über Diese Gelegenheit
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein‑Westfalen herausragende Projekte der Freien Darstellenden und Performativen Künste, die professionellen Maßstäben genügen. Gefördert werden künstlerisch überzeugende Projekte mit Aufführungscharakter, aber auch Labore, Symposien, prozessorientierte Arbeiten oder Installationen. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts‑ oder Wohnsitz in NRW; Kommunen und Körperschaften öffentlichen Rechts sind ausgeschlossen. Für das Haushaltsjahr 2027 können Anträge bis zu 25.000 € (einjährig) bzw. 50.000 € (zweijährig) beantragt werden, wobei die Förderung in der Regel nicht mehr als 50 % der Gesamtkosten ausmacht. Die nächste Einreichungsfrist ist der 15. November 2026, weitere Frist am 15. Mai 2027. Die Antragsstellung erfolgt online über kultur.web.nrw, anschließend muss der unterschriebene Antrag per Post eingereicht werden. Unterstützt werden Antragsteller durch Leitfäden, Beratungs‑ und Qualifizierungsangebote sowie verpflichtende Infoseminare für Erstförderungen.
Was Angeboten Wird
Finanzielle Förderung (5.000–25.000 EUR pro Projekt), Beratungs‑ und Qualifizierungsangebote, verpflichtende Infoseminare für Erstförderungen
Einschränkungen
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts‑ oder Wohnsitz in Nordrhein‑Westfalen; Kommunen, Kommunalverbände und sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts sind ausgeschlossen.